Häufig gestellte Fragen

Eine Übersicht über die Unterrichtsgebühren findest du auf unserer Gebührenseite oder im Detail in der Gebührenordnung, die du auf der Downloadseite herunterladen kannst.

Wir bieten unseren Instrumental- und Gesangsunterricht sowohl als Einzel- als auch Partnerunterricht zu zweit an. Wenn ein Schüler bei uns einsteigt, empfehlen wir jedoch zuerst den Einzelunterricht, damit man gegebenenfalls einen vom Alter und Niveau passenden Partner finden kann. Sollten zwei Freunde oder Freundinnen gerne zusammen Unterricht haben wollen, ist das natürlich immer machbar, solange es auch musikalisch passt. Mehr Infos zu den verschiedenen Unterrichtsformen und deren Vorteile findest Du auf der Seite Unterrichtsformen.

Wir bieten einen Familienrabatt von 6% für alle Familienmitglieder an. Dies gilt auch, wenn ein Schüler zwei Fächer an der Music Academy belegt.

Wir haben die Möglichkeit, aus unserem Sozialfond einen Zuschuss zum Unterricht zu gewähren. Die genaue Vorgangsweise findest du auf der Seite Sozialfond.

Wir sind eine Musikschule für Menschen jeden Alters. Über Anfragen von Senioren freuen wir uns besonders!

Ein Jahr hat mindestens 36 Unterrichtstage. Die monatliche Gebühr ergibt sich aus der Jahresgebühr für 36 Stunden geteilt durch 12. D.h. das was in den Ferien „zu viel“ bezahlt, bezahlt man in den Monaten mit vier oder mehr Unterrichtsstunden zu wenig. Daraus ergibt sich, dass eine Monatsgebühr drei Unterrichtsstunden entspricht.

Die im Kernbereich (Instrumental- und Gesangsunterricht) abgeschlossenen Verträge mit automatischer Verlängerung sind jeweils zum 30.04., 31.08. und 31.12. eines Jahres kündbar. Die Kündigung muss in diesen Fällen schriftlich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat vor dem jeweiligen Kündigungstermin bei der Musikschule eingegangen sein.

Die Kurse der musikalischen Früherziehung sowie der Musik- und Kunstkurse können in den ersten drei Monaten ab Unterrichtsbeginn zum Ende dieser Dreimonatsfrist unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist unter Wahrung der Schriftform ordentlich gekündigt werden. Danach ist eine schriftliche Kündigung nur noch zum 31.8. des Folgejahres unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist unter Wahrung der Schriftform möglich.

Die aktuellen Kündigungskonditionen findest du auch in den AGB, die du auf underer Downloadseite herunterladen kannst.

Das Einstiegsalter der meisten Instrumente liegt im allgemeinen zwischen 5 und 7 Jahren. Es hängt vom Entwicklungsstand des Kindes und auch vom gewählten Instrument ab. Deshalb bitten wir darum, den Dozenten in einer kostenlosen Probestunde zu dem Thema zu befragen.

Alternativ empfehlen wir für jüngere Kinder unsere Angebote in der Elementarpädagogik, die mit 4 Monaten starten und die Zeitspanne bis zum Schuleinstieg abdeckt.

Da wir uns als Musikschule auf populäre Musik spezialisiert haben, bieten wir ein sehr breites Spektrum in diesem Bereich an. Das gesamte Angebot findest du auf unserer Übersichtsseite Musik.

Ganz praktisch für den Geburtstag oder auch Weihnachten bieten wir Gutscheine in jedem Wert an. Du kannst die Gutscheine für fast alle Angebote im Büro erstehen oder per Mail anfordern.

Die Unterrichtszeiten können ganz individuell nach Absprache mit dem Dozenten vereinbart werden, auch bis in den späten Abend hinein. Wer zu keinem wöchentlich festen Termin kommen kann, hat die Möglichkeit mit unserer FLEXCARD ein Stundenkontingent zu buchen und jede Stunde einzeln zu vereinbaren. Das Guthaben der FLEXCARD verfällt nicht.