Sozialfond der Music Academy

Schüler unterstützen Schüler

Wir wollen es allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig vom finanziellen Hintergrund ihres Elternhauses, möglich machen, ein Instrument zu erlernen oder den Kunstunterricht an der Music Academy zu besuchen. Der Sozialfond unterstützt hierzu gezielt Schüler, die sich den Unterricht ohne finanzielle Hilfe nicht leisten könnten, indem er zwischen 20% und 60% der Unterrichtsgebühr übernimmt. Die Fördersumme hängt von der Höhe der Unterrichtsgebühren und der Härte der finanziellen Notlage ab.

Wie kann man den Sozialfond unterstützen?

Die Schüler der Music Academy haben die Möglichkeit, ihre Gebühren zugunsten des Sozialfonds aufzurunden. Jeder kann den Sozialfond monatlich oder auch mit einer Einmalzahlung unterstützen. Der Gewinn aus dem Essensverkauf des Tages der offenen Tür kommt dem Fond zu 100% zugute. Da der Sozialfond eine Initiative der Music Academy ist, ist es derzeit leider noch nicht möglich, die Unterstützung als Spende abzusetzen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Es reicht aus, wenn die Erziehungsberechtigten eine Bescheinigung über staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld vorlegen können. Die Gründe der finanziellen Notlage sind nicht von Belang.

Wie stelle ich einen Antrag?

Wir benötigen dazu nur eine Bescheinigung über den Bezug von  staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld und die Angabe des monatlichen Gesamteinkommens.

Höhe der Förderung

Wenn über den Förderantrag positiv entschieden wird, übernimmt der Sozialfond der Music Academy Frankenthal 20 bis 40 Prozent der Unterrichtsgebühren. Bei begründeten Härtefällen ist sogar eine Förderung von bis zu 60 Prozent, aber höchstens 30 Euro pro Monat, möglich. Förderungen sind nur im Rahmen der Liquidität des Sozialfonds der Music Academy Frankenthal möglich.

Dauer der Förderung

Die Förderzeit beträgt ein Jahr, allerdings kann die Musikschule die Förderung vorzeitig beenden, falls der Unterricht nicht regelmäßig besucht wird. Nach einem Jahr werden die Fortschritte des Schülers und die noch bestehende Bedürftigkeit geprüft und es wird nochmal neu über eine weitere Förderungsperiode entschieden.